Bundeseinheitliches elektronisches Rechtsanwaltsregister

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat am 13.11.2007 ein bundesweites Rechtsanwaltsregister veröffentlicht. Auf der bereitgestellten Website können die Adressen aller etwa 150.000 in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte aus einer Datenbank abgefragt werden.

Wo ist das Anwaltsregister zu erreichen?

Aktuell ist das Register unter der Bezeichnung Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis” unter https://www.bea-brak.de/bravsearch/search.brak abrufbar.

Ursprüngliche Addresse war www.rechtsanwaltsregister.org.

Was leistet das Verzeichnis?

Das bundesweite Rechtsanwaltsregister informiert über die Kanzleiadresse, die Fax- und Telefonnummer, über eine gegebenenfalls verliehene Fachanwaltsbezeichnung und außerdem über die Kammerzugehörigkeit und das Datum der Zulassung.

Das bundeseinheitliche Rechtsanwaltsregister ersetzt die bislang an den insgesamt 116 Landgerichten für Ihren jeweiligen Bereich in Papierform geführten Anwaltslisten. Der Gesetzgeber hat diese Aufgabe durch die Neuregelung des § 31 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) auf die Rechtsanwaltskammern übertragen.

Die Mitgliedsdaten der Rechtsanwälte der 28 Rechtsanwaltskammern werden tagesaktuell in das von der BRAK geführte bundeseinheitliche Gesamtverzeichnis übertragen.

Die Pressemitteilung der BRAK vom 23.11.2007