Meine Strafrechtsstation

Der Präsident des Landgerichts Bonn hat mich für die Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2009 der Staatsanwaltschaft Bonn zur Ausbildung überwiesen.

Durch den Leitenden Oberstaatsanwalt wurde ich wunschgemäß einem Staatsanwalt der Abteilung IV C zur Ausbildung zugewiesen.

Die Abteilung IV C ist zuständig für:

  • Ermittlungsverfahren wegen Bestechung und Bestechlichkeit (Korruption), wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen, Subventionsbetrugs,
  • Verstöße gegen Steuer-, Zoll- und Devisenbestimmungen,
  • Verstöße gegen das Schwarzarbeitsgesetz,
  • Verstöße gegen den Datenschutz,
  • Verstöße gegen § 269 StGB, soweit spezifische Kenntnisse des Computer- und Internetbereichs erforderlich sind,

In der ersten Woche findet nun zunächst ausschließlich ein Einführungslehrgang zur Vorbereitung auf die Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft statt.

Der örtliche Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Bonn entspricht dem des Landgerichts Bonn. Die Staatsanwaltschaft Bonn ist also für die Stadt Bonn, den Rhein-Sieg-Kreis sowie Teile des Oberbergischen Kreises und des Kreises Euskirchen zuständig.