Kleingeld: Mit wieviel Münzen darf man bezahlen?

Nach § 14 Abs. 1 S. 2 BBankG sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland. Münzen sind also im Umkehrschluss kein unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel. § 14 BBankG schließt aber nicht aus, dass Münzen ein beschränktes gesetzliches Zahlungsmittel sind.

Artikel 11 der EG-Verordnung Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998, die unmittelbar geltendes Recht ist, bestimmt, dass die Euro-Münzen ein gesetzliches Zahlungsmittel sind, aber niemand außer der ausgebenden Behörde und in nationalen Rechtsvorschriften zu nennende Personen dazu verpflichtet ist, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.

Wer also beispielsweise eine Sache zum Preis von 5 Euro verkauft, ist verpflichtet, fünfzig 10-Cent-Münzen als Zahlung anzunehmen, er muss aber nicht hundert 5-Cent-Münzen akzeptieren.

Diese Regelung halte ich angesichts der Zeit, die das Zählen von mehr als fünfzig Münzen kosten kann, für sehr sinnvoll. Kürzlich sah ich wie jemand in einer Dönerbude mit einem Haufen Münzen bezahlte. Es dürften ungefähr fünfzig Stück gewesen sein. Den Gesichtsausdruck des Verkäufers bei der Annahme der Münzen habe ich so interpretiert, als wollte er sagen “Wenn ich gewusst hätte, wie Du bezahlen willst, hätte ich 20 Cent mehr verlangt!”.

Die Bundeskassen und die Deutsche Bundesbank werden in § 3 Abs. 2 MünzG verpflichtet, Euro-Münzen unbeschränkt für Rechnung des Bundes in Zahlung zu nehmen oder in andere gesetzliche Zahlungsmittel umzutauschen.