Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst

Heute morgen wurde ich am LG Bonn mit Wirkung vom 01.10.2008 im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses zum Land Nordrhein-Westfalen in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen. Ich bin nun berechtigt, die Dienstbezeichnung “Rechtsreferendar” zu führen.

Mit mir wurden 24 weitere Rechtsreferendare in den Vorbereitungsdienst aufgenommen. Davon sind 11 Frauen. Mit diesen Leuten werde ich während des gesamten zweijährigen Vorbereitungsdienstes zusammen bleiben.

Der Leiter der Referendarausbildung sprach zunächst ein paar einleitende Worte, verpflichtete uns dann nach § 1 VerpflG und übergab uns die Bescheide über die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst und eine Ausfertigung der Verpflichtungserklärung.

Dann bekamen wir noch jeder einen mit Passfoto versehenen “Ausweis für die Zugangskontrolle bei dem Landgericht Bonn”. Auf der Rückseite ist ein Strichcode für die Bücherei des Landgerichts aufgeklebt.

Die Vorsitzende des “Personalrats der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare bei dem Landgericht Bonn” verteilte noch eine Übersicht über empfohlene Ausbildungsliteratur zur Zivilstation und 29 Seiten “Hinweise und Tipps für neu eingestellte Referendare”.

Anschließend begann die erste Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft. Zu meiner Freude begrüßte mich der AG-Leiter, der uns in den kommenden fünf Monaten ausbilden wird, mit meinem Namen! Er war im ersten rechtswissenschaftlichen Fachsemester meines Studiums an der Uni Bonn Leiter meiner BGB-AG gewesen.

Die AG begann mit organisatorischen Bemerkungen und einer Vorstellungsrunde. Wir unterhielten uns fünf Minuten mit einem unserer beiden Sitznachbarn und stellten uns dann gegenseitig dem Plenum vor.

Nach einer halbstündigen Mittagspause begann die inhaltliche Arbeit. Wir besprachen den Ablauf einer Klageerhebung vom Einreichen der Klageschrift bei Gericht bis zur Zustellung beim Beklagten.