EHUG ist Grund für Umzug der Rechtsreferendare

Am 1. Januar 2007 trat das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG) in Kraft. Es enthält unter anderem eine Neufassung des § 335 HGB. Hiernach hat das Bundesamt für Justiz bei pflichtwidrigem Unterlassen der Offenlegung von Jahresabschlüssen ein Ordnungsgeldverfahren durchzuführen und Ordnungsgelder zwischen 2.500 und 25.000 EUR zu verhängen. Gegen die Entscheidung, durch die das Ordnungsgeld festgesetzt wird, kann gemäß § 335 Abs. 4 HGB sofortige Beschwerde eingelegt werden. Gemäß § 335 Abs. 5 HGB ist hierfür das Landgericht am Sitz des Bundesamtes zuständig. Sitz des Bundesamtes für Justiz ist Bonn.

Das LG Bonn richtete für die Beschwerdeverfahren sieben zusätzliche Kammern für Handelssachen ein. Deren Geschäftsstellen wurden in den Räumen untergebracht, in denen zuvor die Arbeitsgemeinschaften der Rechtsreferendare stattfanden. Die Rechtsreferendare mussten daher in angemietete Räume außerhalb des Landgerichtsgebäudes umziehen.