Gesetz zur Umsetzung der Zahlungsdienste­richtlinie

Einige Vorschriften des Ge­setzes zur Um­set­zung der Ver­brau­cher­kre­dit­richt­li­nie, des zi­vil­recht­li­chen Teils der Zah­lungs­diens­te­richt­li­nie sowie zur Neu­ord­nung der Vor­schrif­ten über das Wi­der­rufs-​ und Rück­ga­be­recht werden am 31.10.2009 in Kraft treten.

Meine Banken haben mich daher auf Änderungen ihrer AGB hingewiesen, die sie aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen haben. Unter anderem habe ich nun statt 6 Wochen 2 Monate Zeit weitere AGB-Änderungen abzulehnen, die mir in Textform angeboten wurden. Wenn ich nicht reagiere wird aber weiterhin meine Zustimmung unterstellt.

Mit diesem Gesetz soll außerdem durch eine entsprechende durch eine for­mell-​ge­setz­li­che Re­ge­lung die mit den Mus­ter­be­leh­run­gen (An­la­gen 2 und 3 zur BGB-​In­foV) be­ste­hen­de Rechts­un­si­cher­heit be­sei­tigt wer­den.