BGH: Kinospot der taz nicht wettbewerbswidrig

Der BGH hat heute geurteilt, dass der bekannte Kinospot der taz aus dem Jahr 2005 nicht wettbewerbswidrig ist.

Der Springer-Verlag, dessen Bild-Zeitung Gegenstand des Werbespots ist, hatte in dem Spot eine nach § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG unlautere vergleichende Werbung gesehen.